Lehrveranstaltungen

Für Sie wichtige Fristen finden Sie im Studienkalender:

philfak.uni-bonn.de/de/studium/studienkalender

Falls Sie einen Lehramtsstudiengang studieren, informieren Sie sich zusätzlich noch im Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL), welche weiteren Fristen Sie beachten müssen. 

 Mögliche Ursachen:

  • Falsches Semester gewählt: Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie das richtige Semester ausgewählt haben.
  • Semesterbeitrag noch nicht oder spät überwiesen: Die Frist zur Überweisung des Semesterbeitrags hat den Sinn, dass Sie sich rechtzeitig zu Beginn der Anmeldephasen zu Ihren Lehrveranstaltungen anmelden können. Wenn Sie den Semesterbeitrag nicht überwiesen haben, ist keine Anmeldung möglich. Wenn Sie den Semesterbeitrag sehr spät bzw. nach der Frist überwiesen haben, müssen Sie bitte unbedingt einige Tage abwarten  bzw. die zweite Anmelde- oder die Nachbelegungsphase wahrnehmen.  Nachmeldungen aufgrund von versäumten Fristen sind eigenverschuldet und ein Anspruch auf eine Anmeldung während der ersten Anmeldephase besteht somit nicht.
  • Sie haben sich nicht richtig „durchgeklickt“: Richtige Anmeldung: Sie müssen auf das  „Tür“-Symbol neben dem Modulnamen klicken und gelangen dann zur Anmeldeseite. Falsche Anmeldung: Sie haben auf Modulnamen geklickt und sind dann zwar zur Übersicht über die Kurse gelangt, aber nicht zur Anmeldung:

Mögliche Ursachen:

Semesterbeitrag nicht (vollständig) oder zu spät überwiesen: Der Semesterbeitrag wurde noch nicht oder zu spät überwiesen. Bitte holen Sie ggf. die Überweisung nach bzw. warten ab und nutzen dann die nächstmögliche Anmeldephase, wenn Sie den Beitrag nach Ablauf der Frist überwiesen haben. Nachmeldungen aufgrund von versäumten Fristen sind eigenverschuldet und ein Anspruch auf eine Anmeldung während der ersten Anmeldephase besteht somit nicht.

Die Fehlermeldung „Sie haben derzeit keine Auswahlmöglichkeiten“ weist daraufhin, dass Sie noch nicht für das Semester, für welches Sie Lehrveranstaltungen anmelden möchten, rückgemeldet sind. Bitte prüfen Sie daher Ihren Status in BASIS unter Funktionen => Studienverwaltung => Beitragskonto. Stellen Sie bitte fest, ob Sie Ihren Semesterbeitrag vollständig überwiesen haben. Sollten Sie feststellen, dass kein oder zu wenig Geld auf Ihr Beitragskonto eingegangen ist, überprüfen Sie bitte den Überweisungsweg und folgen bitte den Hinweisen zur verspäteten Zahlung auf folgender Webseite:
https://www.uni-bonn.de/studium/im-studium/studienorganisation/termine-und-fristen#rueckmeldefristen. Beachten Sie bitte im Falle einer verspäteten Rückmeldung folgenden Hinweis: Die Aktualisierung Ihres Studierendenstatus erfolgt nach Registrierung des Zahlungseingangs mit bis zu 2 Tagen Verzögerung. Sie können in diesem Fall eine Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen also auch erst 2 Tage nach Registrierung des Zahlungseingangs in den dafür vorgesehenen Anmeldephasen vornehmen. “[1]

[1]Universität Bonn: „FAQ zu Basis“, in: https://www.basis-support.uni-bonn.de/faq (Zugriff: 20.05. 2019)

Studierendenstatus unklar: Wenn Sie den Semesterbeitrag rechtzeitig und vollständig überwiesen haben, kann es sein, dass etwas mit Ihrem Studierendenstatus nicht stimmt. Bei Unklarheiten bzgl. des Studierendenstatus, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat bzw. das für Sie zuständige Prüfungsbüro.

Mögliche Ursachen:

Die maximale Teilnehmerzahl wurde bereits erreicht: Dies sehen Sie daran, dass Sie nach dem Login in Basis unter „Belegte Veranstaltung“ bei der betreffenden Veranstaltung den Hinweis „MaxTeil“ finden, der bedeutet, dass die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde. Sie können den/die Dozent*in fragen, ob er/sie bereit wäre die Teilnehmergrenze anzuheben. Dies müsste der/die Dozent*in dann vor Beginn der nächsten Anmeldephase der Studienberatung Philosophie mitteilen. Sie können dann die nächste Anmeldephase nutzen, um sich noch einmal anzumelden.

Sie haben eine zu niedrige Modulpriorität angegeben: Dies sehen Sie daran, dass Sie nach dem Login in Basis unter „Belegte Veranstaltung“ bei der betreffenden Veranstaltung den Hinweis zur Modulpriorität finden (z.B. „abgelehnt Modulpriorität: 4“). Nutzen Sie dann die nächste Anmeldephase, um Ihre Veranstaltungsbelegung zu korrigieren.

Sie haben zu derselben Zeit bereits eine andere Veranstaltung angemeldet: Dies sehen Sie daran, dass Sie nach dem Login in Basis unter „Belegte Veranstaltung“ bei der betreffenden Veranstaltung den Hinweis „TU“ finden, der bedeutet, dass eine Terminüberschneidung vorliegt. In dem Fall müssten Sie sich für eine der beiden Veranstaltungen entscheiden und ggf. die Anmeldung in der zweiten Anmeldephase bzw. der Nachbelegungsphase nachholen.

Sie haben die Veranstaltung lediglich vorgemerkt: Es kann vorkommen, dass Sie sicher sind eine Veranstaltung angemeldet zu haben und bei der Durchsicht der belegten Veranstaltungen feststellen, dass dort unter der jeweiligen Veranstaltung „vorgemerkt“ statt „angemeldet“ steht. Durch eine Vormerkung kann keine Zulassung zur Veranstaltung erfolgen. Bitte nutzen Die die nächste Anmeldephase, um sich für die gewünschte Veranstaltung anzumelden.

Mögliche Ursachen:

Studienleistung nicht erbracht: Falls Ihr*e Dozent*in Ihre Teilnahme an seiner/ihrer Veranstaltung nicht verbucht hat, kann es sein, dass Sie die Studienleistung nicht erbracht haben. Setzen Sie sich in diesem Fall mit ihm/ihr in Verbindung.

Seminar falsch angemeldet: Falls ausgeschlossen werden kann, dass Sie die Studienleistung nicht bestanden haben, haben Sie sich evtl. falsch zu der Lehrveranstaltung angemeldet. In diesem Fall ist es für den/die Dozent*in technisch unmöglich Ihre Leistung zu verbuchen. Es erscheint bei ihr/ihm eine Fehlermeldung „Maximale Anzahl bestandener Versuche überschritten“. In den Modulen Theoretische Philosophie und Praktische Philosophie des Bachelor bzw. in allen Modulen des Master müssen Sie besonders auf eine korrekte Veranstaltungsanmeldung achten. Bitte überprüfen Sie Ihre Belegungen anhand des unten angegebenen Leitfadens und korrigieren Sie diese in der nächsten Anmeldephase bzw. wenden Sie sich an die Studienberatung Philosophie:

Bachelor: Veranstaltungsanmeldung TP und PP4

Master: Veranstaltungsanmeldung Master Philosophie5

Alle Veranstaltungen des Moduls besucht: Wenn Sie alle Veranstaltungen eines Moduls besucht haben, kann der/die Dozent*in keine weitere Leistung in dem Modul verbuchen. Falls Sie eine Hausarbeit in dem neu gewählten Seminar schreiben möchten, können Sie dies trotzdem tun, ohne dass die Veranstaltung in Ihrem Notenspiegel auftauchten muss. Sie haben dann sozusagen eine Veranstaltung „zu viel“ besucht, was nicht weiter schlimm ist. Beachten Sie die korrekte Anmeldung zu der Prüfung, bei der Sie Ihre*n aktuelle*n Prüfer*in angeben.

Fall A: Es stehen noch weitere Anmeldephasen zur Verfügung: Wenn Sie es versäumt haben sich für Lehrveranstaltungen anzumelden, holen Sie dies bitte in der nächstmöglichen Anmeldephase nach (siehe Studienkalender). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Studienberatung bei einer so großen Studierendenzahl nicht jeden Studierenden manuell nachmelden kann.

Fall B: Alle Anmeldephasen sind abgelaufen: Bitte wenden Sie sich mit Angaben zu Name, Matrikelnummer, Modul und Lehrveranstaltungstitel an die Studienberatung der Philosophie. Beachten Sie in Zukunft die Anmeldephasen, die Sie im Studienkalender finden.

Zu den Vorlesungen in den Modulen

· Logik und Grundlagen

· Moralphilosophie (auch Zwei-Fach)

· Erkenntnistheorie (auch Zwei-Fach)

· Philosophiegeschichte I

· Philosophiegeschichte II (auch Zwei-Fach)

· Kulturphilosophie (auch Zwei-Fach)

· Wissenschaftsphilosophie (auch Zwei-Fach)

finden am Ende des Wintersemesters jeweils Testate bzw. mündliche Prüfungen statt. Das Bestehen des Testats bzw. der mündlichen Prüfung am Ende des Wintersemesters ist Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung, die am Ende des Sommersemesters als Klausur stattfinden wird. Das Testat muss, da Studienleistung, nicht in Basis angemeldet werden. Sie haben das Testat oder die mündliche Prüfung bestanden, wenn die Vorlesung nach Vorlesungsende als "teilgenommen" verbucht worden ist (überprüfen Sie dies bitte unbedingt nach dem Login bei Basis unter "Belegte Veranstaltungen") und in Ihrem Notenspiegel auftaucht. Steht unter der Vorlesung weiterhin die Anmerkung "zugelassen", haben Sie das Testat oder die mündliche Prüfung nicht bestanden. Treten Sie in diesem Fall bitte in der zweiten Prüfungsphase zur Wiederholung des Testats an (bzw. wenden Sie sich im Falle des Nichtbestehens der mündlichen Prüfung an den jeweiligen Lehrstuhl). Die Prüfungstermine finden Sie auf der Instituts-Homepage. Für inhaltliche Rückfragen zu den Testatergebnissen stehen Ihnen die Dozent*innen und Tutorinnen und Tutoren zur Verfügung.

Für die Module des ersten Studienjahres im Kernfach, Begleitfach und Lehramt (Module ET, LuG, PG I, MP) gilt:

Dann brechen Sie das Modul an dieser Stelle ab und besuchen es im nächsten Wintersemester mit Vorlesung und Tutorium neu, um das Testat dann zu dieser neuen Vorlesung zu schreiben und zu bestehen in der ersten oder zweiten Prüfungsphase dieses neuen Wintersemesters. Im Sommersemester darauf besuchen Sie dann auch die Übung des Moduls und schließen das Modul am Ende dieses Sommersemesters mit der Modulprüfungsklausur ab. Achten Sie darauf, dass auch zu den Übungen Studienleistungen erhoben werden (können) und diese rechtzeitig vor der Prüfungsanmeldephase seitens der einzelnen Dozenten verbucht worden sein müssen, so dass Sie die Verbuchung dann auch in  Ihrem Transcript of Records sehen können.

Wenn Sie z. B. das Testat zur Vorlesung in LuG nicht bestanden haben, wohl aber die anderen in ET, PG I und MP, können Sie diese Module natürlich weiter studieren. Entsprechendes gilt für die anderen Module: Wenn ET abgebrochen werden muss mangels bestandenem Testat, können Sie LuG, PG I, MP ungesäumt weiterstudieren, sofern Sie das Testat bestanden haben.

In den Modulen des zweiten Jahres (KP, PG II, WP) gilt im Kernfach, Begleitfach, Lehramt Philosophie:

Sollten Sie hier das Testat, bzw. in WP die mündliche Prüfung, auch im zweiten Versuch nicht bestanden haben, brechen Sie das Modul an dieser Stelle ebenfalls ab und  besuchen Sie im folgenden Wintersemester die Vorlesung des betroffenen Moduls erneut und melden sich dazu auch rechtzeitig in Basis an. Sie schreiben dann zu der Vorlesung dieses neuen Semesters das Testat bzw. absolvieren in WP die mündliche Prüfung in der ersten, spätestens zweiten Prüfungsphase diese neuen Wintersemesters und bestehen die Prüfung dann.

Die Studienleistungen zu den Übungen des Wintersemesters, in dem Sie auch die VL besucht haben, jedoch das Testat/die Studienleistung nicht bestanden haben bleiben bestehen. Haben Sie die Studienleistung zur Übung des WS erbracht, nicht aber zur Vorlesung, dann müssen Sie diese Übungen des WS nicht erneut besuchen. Stattdessen besuchen Sie, nachdem Sie das Testat zur VL in diesem folgenden WS bestanden haben, im darauf folgenden SoSe auch noch das erforderliche Seminar des Moduls und melden  sich dann in diesem Sommersemester auch zur Modulprüfungsklausur an, die auch in diesen Modulen immer am Ende des Sommersemesters stattfinden.

Wenn Sie bereits an einer Veranstaltung teilnehmen, aber noch nicht für diese angemeldet sind, da Sie dies z.B. in der Nachbelegungsphase nachholen möchten, können Sie evtl. noch nicht auf den entsprechenden eCampus-Kurs zugreifen. In diesem Fall sprechen Sie Ihre*n Dozent*in darauf an. Er*Sie kann Sie manuell zum eCampus-Kurs hinzufügen. Beachten Sie aber, dass nicht jeder Dozent einen eCampus-Kurs zu seiner Lehrveranstaltung anbietet.

Anrechnungen/ Studiengangswechsel

1.       Studienberatung Philosophie: Kommen Sie mit Ihrem Transcript of Records bzw. Ihren Nachweisen in die Sprechstunde der Studienberatung. Dort wird Ihnen eine Anerkennungsempfehlung ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass eine Umschreibung dann am sinnvollsten ist, wenn bereits alle Leistungen in Ihrem Transcript sichtbar sind und keine mehr offen stehen - also dann, wenn Sie die Module bzw. Veranstaltungen abgeschlossen haben und diese in Ihrem Notenspiegel verbucht worden sind, da ansonsten später eine weitere Anrechnungsempfehlung notwendig wird. Wenn Veranstaltungen oder Noten noch ausstehen, da Sie diese aktuell besuchen bzw. die Klausurverbuchungen noch nicht erfolgt sind, warten Sie die Verbuchung ab (achten Sie ggf. auf (Bewerbungs-) fristen, die Sie einhalten müssen). Bitte denken Sie daran, dass es sinnvoll ist die erste Prüfungsphase zu nutzen, wenn Sie den Studiengang wechseln möchten, da so sichergestellt werden kann, dass Sie fristgerecht umgeschrieben werden.

Bedenken Sie auch, dass Sie für jedes Fach eine gesonderte Anrechnungsempfehlung brauchen. Wenden Sie sich im Falle Ihres zweiten Fachs an die jeweilige Fachberatung.

2.       Prüfungsbüro: Reichen Sie die Anerkennungsempfehlung zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros ein. Die Mitarbeiter dort tragen Ihre Leistungen dann in Ihr neues Konto ein. Sie erhalten dort eine Bescheinigung über die Anrechnung der Leistungen, die für die spätere Einschreibung wichtig ist. Wenn Sie in einen Lehramtsstudiengang wechseln, ist für Sie das Prüfungsbüro des Bonner Zentrums für Lehrerbildung zuständig. In allen anderen Fällen das Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät.

3.       Studierendensekretariat:  Schreiben Sie sich im Studierendensekretariat für den neuen Studiengang ein. Bei zulassungsfreien Fächern, schreiben Sie sich nach vorheriger Online-Vorregistrierung während der Fristen für „Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung“ im Studierendensekretariat ein (an die Bescheinigung vom Prüfungsbüro denken!). Die Fristen finden Sie hier:

uni-bonn.de/studium/im-studium/studienorganisation/termine-und-fristen

Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist eine Bewerbung notwendig (Bewerbungsfristen: 15. September für ein Wintersemester und 15. März für ein Sommersemester). Eine entsprechende Auflistung der zulassungsbeschränkten Fächer finden Sie hier:

uni-bonn.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung-zulassung/grundstaendige-studiengaenge

4.       Anmeldung in Basis: Nach der erfolgreichen Umschreibung informieren Sie sich anhand des Studienverlaufsplans und der Modulhandbücher über Ihren neuen Studiengang. Achten Sie nun darauf, dass Sie zukünftig Veranstaltungen über ihr neues Studiengangskonto in Basis anmelden. Falls Sie in der ersten Anmeldephase nur Veranstaltungen über Ihr altes Studiengangskonto auswählen können, warten Sie bitte bis zur nächsten Phase, damit das System Ihr Konto umstellt und Sie sich richtig zu den Veranstaltungen anmelden. Falls noch Leistungen aus Ihrem alten Modulkonto offen stehen, brauchen Sie eine weitere Anrechnungsempfehlung und müssen sich noch einmal an die Studienberatung wenden, sobald die Leistungen in Ihrem alten Konto verbucht sind. Leistungen aus dem alten Konto werden nicht automatisch ins neue Konto übertragen.

Weitere Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie hier:

uni-bonn.de/de/studium/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/besondere-bewerbungsanliegen/hoehere-fachsemester-quereinsteiger-innen

Wenn Sie bereits eine Anrechnungsempfehlung im Prüfungsbüro eingereicht haben und nach einigen Wochen feststellen, dass Ihre Leistungen nicht oder nicht vollständig in Ihr neues Studienkonto eingetragen worden sind, wenden Sie sich unbedingt persönlich während der Sprechzeiten an das Prüfungsbüro. Wenn Sie Ihren Anrechnungsbescheid noch vorliegen haben, bringen Sie diesen mit

Prüfungen (auch Hausarbeiten)

Es kann sein, dass Sie sich nicht für eine Hausarbeit anmelden können, weil Sie noch nicht alle Seminare des entsprechenden Moduls besucht haben. Sobald alle Seminare des Moduls in Ihrem Notenspiegel als bestanden verbucht wurden, können Sie die Hausarbeit anmelden.

Wenn Sie bereits alle Seminare der BA-Module Praktische Philosophie oder Theoretische Philosophie oder der Module des MA-Studiengangs besucht haben, aber zu keinem der Seminare eine Hausarbeit schreiben möchten (bzw. die Seminare lange zurückliegen), können Sie ein zusätzliches Seminar in dem entsprechenden Modul besuchen und dazu die Hausarbeit schreiben. Sie müssen das Seminar dann nicht in Basis anmelden und auch keine Studienleistung dazu erbringen, da Sie bereits alle Seminare des Moduls bestanden haben. Wichtig ist, dass Sie mit dem*der Dozent*in absprechen, dass Sie die Hausarbeit zu seinem*ihren Seminar schreiben möchten und diese in Basis beim aktuellen Prüfer anmelden.

Ohne Prüfungsanmeldung ist eine Teilnahme an einer Prüfung ausgeschlossen. Eine nachträgliche Anmeldung durch die Studienberatung ist nicht möglich. Bitte nutzen Sie die zweite Prüfungsphase und beachten Sie hier die zweite Anmeldephase zu den Prüfungen. Bei Sonderfällen melden Sie sich bitte persönlich beim Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät (bzw. Lehramtsstudenten beim Prüfungsbüro des BZL).

Wenn Sie krank sind und nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen können, müssen Sie unbedingt rechtzeitig ein ärztliches Attest bei dem für Sie zuständigen Prüfungsbüro einreichen. Ansonsten wird ihr Versäumnis als Fehlversuch mit einer 5,0 gewertet.

Studienleistungen und Prüfungen sind im Modulhandbuch aufgelistet bzw. können Sie diese auch in Basis bei der jeweiligen Veranstaltung einsehen. 

Vorleistungen sind Zugangsvoraussetzungen zu Modulprüfungen, die erbracht werden müssen, um eine Prüfung ablegen zu dürfen. Meistens handelt es sich dabei um das erfolgreiche Absolvieren bestimmter Lehrveranstaltungen. Die Zugangsvoraussetzungen für die Module finden Sie in dem für Sie gültigen Modulhandbuch auf der Seite des Instituts für Philosophie:

Modulhandbücher Bachelor / Modulhandbücher Master / Modulhandbücher Lehramt

Falls Sie bestimmte Veranstaltungen oder Leistungen nicht bestanden haben, die Zugangsvoraussetzung zu einer Prüfung sind, dürfen Sie nicht an dieser teilnehmen. Eine Auflistung Ihrer bestandenen Leistungen finden Sie nach dem Login in Basis in Ihrem Notenspiegel.

Falls Ihr*e Dozent*in Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung nicht verbucht hat, die Sie ihrer Meinung nach bestanden haben, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre*n Dozent*in bzw. wenden Sie sich an sein/ihr Sekretariat.  Bitte schauen Sie zunächst aber, ob Sie sich richtig zu der entsprechenden Veranstaltung angemeldet haben (in Basis unter „Belegte Veranstaltungen“).

Falls Sie Ihren Studiengang gewechselt haben, überprüfen Sie bitte unbedingt, ob alle Ihre Leistungen in Ihr neues Konto eingetragen worden sind. Haben Sie sich um eine vorherige Anerkennungsempfehlung gekümmert? Falls ja und Leistungen dennoch nicht übertragen worden sind, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich persönlich an das Prüfungsbüro.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie im ersten Semester den "Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung" beim Prüfungsbüro abgeben müssen, um sich für Prüfungen anmelden zu können. Falls Sie das noch nicht gemacht haben, holen Sie dies unverzüglich nach. 

Falls Sie alle Vorleistungen erbracht haben und die oben genannten Punkte ausschließen können und eine Anmeldung dennoch nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte unbedingt noch während der Anmeldephase persönlich an das Prüfungsbüro. 

Auch wenn die Fächer sich absprechen und versuchen solche Überschneidungen zu vermeiden, kann aufgrund der Vielzahl von möglichen Fächerkombinationen leider nicht komplett ausgeschlossen werden, dass  einzelne Klausuren zur selben Zeit stattfinden. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit auf den zweiten Prüfungstermin auszuweichen.

Erasmus

Eine Auflistung der Partnerhochschulen des Instituts für Philosophie finden Sie hier: 

Outgoings

Informationen zum Erasmus-Programm finden Sie beim Dezernat Internationales:

innerhalb von Europa

außerhalb von Europa

Eine vorherige Bewerbung ist innerhalb bestimmter Fristen notwendig. Ansprechpartner für Philosophie-Studierende ist der Erasmus-Koordinator Prof. Dr. Christoph Horn.

Wichtig ist außerdem, dass Sie vor Ihrem Aufenthalt ein sogenanntes „Learning Agreement“ erstellen, auf dem festgehalten wird, welche Kurse Sie an  der Gastuniversität  belegen  möchten und wie diese dann später an der Universität Bonn angerechnet werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Erasmus-Beauftragten Herrn Prof. Dr. Horn bzw. an die Studienberatung des Faches Philosophie. Vorher sollten Sie sich schon einmal darüber Gedanken machen, welche Kurse Sie im Ausland gerne besuchen würden und welche Leistungen aus Ihrem Studium an der Universität Bonn noch offenstehen. 

Mit einem Auslandsstudium ist auch immer die zentrale Frage verbunden, ob und in welchem Umfang die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Rückkehr an der Universität Bonn anerkannt werden.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie bereits vor Ihrer Ausreise mit Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator oder Fachberater  diese Frage klären und ein sog. Learning Agreement erstellen. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt können Sie sich Ihre erbrachten Studienleistungen durch Vorlage Ihres Transcripts of Records auf Antrag anrechnen lassen.

1.     Kurse auswählen: Bitte informieren Sie sich darüber, welche Kurse an Ihrer Gastuni angeboten werden. Die Niveaustufe sollte passend sein. Wenn Sie beispielsweise  im Master studieren, sollten Sie an ihrer Gastuni Masterveranstaltungen auswählen.

Füllen Sie schon einmal  die erste Seite des Learning Agreements mit Ihren persönlichen Angaben und „Table A“ der Seite 2 mit Ihren Wunschkursen aus:

https://www.uni-bonn.de/studium/studium-und-praktikum-im-ausland/auslandsstudium/austauschprogramme-der-universitaet-bonn/erasmus-auslandsstudium/formulare/

2.     Kursauswahl per Mail senden: Speichern Sie die Datei so ab, dass sie sich noch bearbeiten lässt und lassen Sie diese der Studienberatung Philosophie per Mail zukommen, bevor Sie die Sprechstunde aufsuchen.  Schauen Sie  schon einmal, welche Module Sie an der Uni Bonn noch studieren müssen. Dazu müssten an Ihrer Gastuni Äquivalente gefunden werden. Übrigens besteht die Möglichkeit, dass Sprachkurse im Optionalbereich bzw. überfachlichen Praxisbereich anerkannt werden.

Sprechstunde aufsuchen: Kommen Sie in die Sprechstunde der Studienberatung Philosophie, um das Learning Agreement zu ergänzen und besprechen. 

Hinweise zum Ausfüllen des LA finden Sie auf der oben genannten Seite. 

1.     Studienberatung Philosophie: Beachten Sie auch bitte unbedingt mögliche Fristen,  die für Sie als Erasmus-Studierende*r geltenInformationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Dezernat Internationales.

Prüfungsbüro:
Kommen Sie mit Ihrem Transcript bzw. Ihren Nachweisen der Gastuniversität und Ihrem letztgültigem Learning Agreement (auch den Teil zu „during the mobility“) in die Sprechstunde der Studienberatung. Dort wird Ihnen eine Anerkennungsempfehlung ausgehändigt.  . 2.       Reichen Sie die Anerkennungsempfehlung zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros ein. Die Mitarbeiter dort tragen Ihre Leistungen in Ihr Konto ein.  Wenn Sie einen Lehramtsstudiengang studieren, ist für Sie das Prüfungsbüro des Bonner Zentrums für Lehrerbildung zuständig. In allen anderen Fällen das Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät.

Studienanfänger (Ersti)

Ja, Sie müssen unbedingt die „Anmeldung zur Bachelorprüfung“ bei ihrem Prüfungsbüro abgeben, um sich später für Prüfungen anmelden zu können. Hier handelt es sich um eine Formalität, die jeder Studierende erbringen muss (es ist keine Anmeldung zur Bachelorarbeit!) Die Fristen finden Sie im Studienkalender. Das Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros. 

Bitte informieren Sie sich für welche Prüfungsordnung Sie eingeschrieben sind. Dies sehen sie in Basis. Danach nutzen Sie die Studienverlaufspläne und die Modulhandbücher, um sich über Ihren Studiengang zu informieren. Falls immer noch Unklarheiten vorliegen sollten, wenden Sie sich an die Studienberatung der Philosophie. Die Leitfäden und Modulhandbücher finden Sie hier:

Bachelor/ Master / Lehramt

Bewerbung M.A. / Promotion

Informationen zum Master of Arts Studiengang Philosophie finden Sie auf der folgenden Seite:

uni-bonn.de/de/studium/studienangebot/studiengaenge-a-z/philosophie-ma

Informationen über den Studienaufbau und die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der aktuellen Prüfungsordnung, bitte informieren Sie sich:

uni-bonn.de/de/studium/organisation-des-studiums/regulations_overview

Die Bewerbung erfolgt online. Informationen zu den Bewerbungsphasen und dazu, wann Sie die Bachelor-Abschlussdokumente einreichen müssen, finden Sie hier:

philfak.uni-bonn.de/de/studium/studienangebot/bewerbung-zulassung

Die Fristen zur Bewerbung und Einschreibung finden Sie hier:                           

philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/termine-und-fristen

Wenn Sie sich für den Master of Education interessieren, finden Sie entsprechende Informationen auf der Seite des Bonner Zentrums für Lehrerbildung.

Die Zugangsvoraussetzungen für das Master of Arts Studium der Philosophie finden Sie in der jeweils aktuellen Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät auf der folgenden Seite:

uni-bonn.de/de/studium/organisation-des-studiums/regulations_overview

Bitte informieren Sie sich immer anhand der aktuellen Prüfungsordnung über die Zugangsvoraussetzungen, da sich diese mit einer neuen Prüfungsordnung ändern können.

Die Zugangsvoraussetzungen für den Master of Education finden Sie in der Prüfungsordnung auf der Seite des Bonner Zentrums für Lehrerbildung. Ansprechpartner*innen in diesem Fall sind die Mitarbeiter*innen des BZL.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der Prüfungsordnung 2018 (Master of Arts Philosophie):

„18 Philosophie

18.1 Fachspezifische Bestimmungen

18.1.1Zu § 5 (Regelstudienzeit, Leistungspunktesystem, Studienplan und Unterrichts-/Prüfungssprache)

Der Masterstudiengang „Philosophie“ kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

 18.1.2Zu § 6 (Zugangsvoraussetzungen zum Studium)

 a) Der Masterstudiengang „Philosophie“ richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die als Zugangsvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fach Philosophie oder in einem verwandten Fach nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem nachweisen, dass zum Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses Module aus dem Fach Philosophie im Umfang von mindestens 36 LP absolviert wurden.

 b) Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss mindestens mit der Note 3,0 abgeschlossen worden sein.

 c) Durch den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss müssen folgende Kenntnisse und Kompetenzen nachgewiesen werden: 1. Grundlagen der theoretischen oder praktischen Philosophie im Umfang von mindestens 6 Leistungspunkten und 2. Grundlagen der Philosophiegeschichte im Umfang von mindestens 6 Leistungspunkten.

 d) Bewerberinnen oder Bewerber, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss erst im Semester der Bewerbung für einen Masterstudienplatz erwerben, müssen mit der Bewerbung den Nachweis über die Anmeldung ihrer Bachelorarbeit bzw. einer äquivalenten Abschlussarbeit sowie das Erreichen von mindestens 132 LP mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,7 einreichen.

18.1.3 Empfehlungen

Zum Verständnis der antiken, mittelalterlichen und modernen Philosophie werden Kenntnisse des Altgriechischen, Lateinischen und Englischen empfohlen.“ [1]

[1]Der Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: „Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (Bachelor of Arts) und die konsekutiven Masterstudiengänge (Master of Arts) der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 17. August 2018“, in Amtliche Bekanntmachungen 48/35 (2018), S. 643.  

Alle Informationen zur Promotion finden Sie auf der folgenden Seite:
philfak.uni-bonn.de/de/forschung/promotion

Bachelorarbeit

Die BA-Arbeit melden Sie im Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät an. Das "Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit" finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros unter "Download". Beachten Sie, dass nach der Anmeldung direkt die Bearbeitungszeit beginnt. Wichtig ist, dass Sie vorher eine*n Prüfer*in gefunden haben, die*der sich bereit erklärt Ihr Thema zu betreuen. 

Die Anmeldung der BA-Arbeit ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Der Anmeldezeitpunkt richtet sich ggf. nach bestimmten Bewerbungs- bzw. Einreichungsfristen der weiterführenden Uni oder der Uni Bonn (falls Sie ein Masterstudium anstreben), die Sie beachten müssen. Sie müssen in diesem Fall die Bearbeitungszeit und die Korrekturzeit der Abschlussarbeit mit einplanen (die Sie in der Prüfungsordnung finden), wenn Sie sich für ein weiteres Studium bewerben möchten.

Informationen zu den Bewerbungsphasen und dazu, wann Sie die Bachelor-Abschlussdokumente einreichen müssen, wenn Sie sich für ein Masterstudium an der Uni Bonn bewerben möchten, finden Sie hier:

philfak.uni-bonn.de/de/studium/studienangebot/bewerbung-zulassung

Die Bearbeitungszeit und weitere Formalitäten sind von  der Prüfungsordnung abhängig für die Sie eingeschrieben sind. Informationen darüber, in welcher Prüfungsordnung Sie eingeschrieben sind, finden Sie nach dem Login auf Basis in ihrem Konto. Bitte informieren Sie sich unbedingt anhand der für Sie geltenden Prüfungsordnung über den Ablauf der Bachelorarbeit. Dort finden Sie alle Informationen ausführlich bereitgestellt:

uni-bonn.de/de/studium/organisation-des-studiums/regulations_overview

Nach der Bachelorprüfungsordnung 2018 beträgt der Bearbeitungszeitraum für die BA-Arbeit 3 Monate (§21(9)). Das Thema der Bachelorarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn der Prüfling mindestens 108 LP erworben hat. Der Textteil der Bachelorarbeit muss mindestens 70.000 und höchstens 120.000 Zeichen inklusive Leerzeichen und Anmerkungen umfassen.

Nach der Bachelorprüfungsordnung 2012 und 2013 (gilt für alle Studierende, die sich im Jahr 2012 bzw. 2013 oder danach eingeschrieben haben) beträgt der Bearbeitungszeitraum für die BA-Arbeit 3 Monate (§18(6)). Das Thema der Bachelorarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn der Prüfling mindestens 108 LP erworben hat. Der Textteil der Bachelorarbeit muss mindestens 70.000 und höchstens 120.000 Zeichen inklusive Leerzeichen und Anmerkungen umfassen.

Nach der Bachelorprüfungsordnung 2007 (gilt für alle Studierende, die sich zwischen 2007 und 2012 eingeschrieben haben) beträgt der Bearbeitungszeitraum für die BA-Arbeit 5 Monate (§18(5)). Das Thema der Bachelorarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn der Prüfling mindestens 120 Leistungspunkte erworben hat. Der Textteil der Bachelorarbeit soll mindestens 35 und höchstens 70 DIN A4-Seiten umfassen.

Wenn Sie nach der Prüfungsordnung 2012, 2013 bzw. 2007 studieren, müssen Sie unbedingt darauf achten, das BA-Begleitseminar in Basis anzumelden. Ansonsten fehlen Ihnen später auf dem Zeugnis 6 ECTS und es gibt Schwierigkeiten bei der Ausstellung des Zeugnisses. Für Studierende der Prüfungsordnung 2018 entfällt dieses Seminar, hier ist keine Anmeldung notwendig und muss nichts weiter beachtet werden.

Hinweis zum BA-Begleitseminar selbst (gilt nur für die Prüfungsordnung 2012/13 und 2007):


Die Seminare des Pflichtmoduls „Begleitung der BA-Arbeit“ (also die sog. „BA-Begleitseminare“) werden grundsätzlich von allen Lehrstuhlinhaberinnen und -inhabern des Instituts für Philosophie und grundsätzlich für diejenigen Kernfach-Studierenden des BA Philosophie angeboten, die ihre BA-Abschlussarbeiten entweder bei den Lehrstuhlinhaberinnen und -inhabern resp. deren Vertretungen selbst oder bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Lehrstuhls verfassen und/oder die ihre BA-Abschlussarbeit zu einem Thema verfassen, das thematisch in den Lehr- und Forschungsbereich des jeweiligen Lehrstuhls fällt.

Die in dem Modul angebotenen BA-Begleitseminare können auch in Form von Sprechstunden stattfinden, die der oder die Erstbetreuerin der Abschlussarbeit dem jeweiligen Examenskandidat/der Examenskandidatin anbietet, und in der man gemeinsam das Thema und den Verlauf der BA-Arbeit bespricht.
Bitte beachten Sie zudem, dass das Modul in zwischen ein solches ohne Modulprüfung ist.
Es finden also keine benoteten mündlichen Prüfungen mehr statt. Vielmehr besteht die unbenotet bleibende Studienleistung in der Teilnahme an der Veranstaltung.
Bitte klären Sie die Frage, welches BA-Begleitseminar für Sie das passende ist, mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer BA-Arbeit. Außerdem können Sie sich an die BA-Studienberatung wenden, die Ihnen dabei hilft, die für Ihr Thema passende Veranstaltung finden. Dies kann insbesondere für diejenigen Kandidaten erforderlich sein, die ihre Abschlussarbeiten bei Dozenten oder Dozentinnen schreiben, die z. B. als Lehrbeauftragte, als Privatdozenten oder als Honorar- oder außerplanmäßige Professoren keinem Lehrstuhl unmittelbar zugeordnet sind. Grundsätzlich sind alle Dozentinnen und Dozenten des Instituts für Philosophie dazu berechtigt, BA-Abschlussarbeiten zu betreuen.
Die Frage, an welchem BA-Begleitseminar Sie teilnehmen, sollte während der Semesterferien und vor der Anmeldung der Veranstaltung geklärt sein. Die Anmeldung erfolgt in Basis während der üblichen Belegphasen, oder auch in der Nachmeldephase (s. Semesterkalender).
Selbstverständlich setzt die Anmeldung und Teilnahme an dem BA-Begleitseminar voraus, dass Sie bereits ein BA-Abschlussthema gefunden haben und die Betreuung mit einem Dozenten oder einer Dozentin des Instituts vereinbart worden ist.
Da im Verlaufe des BA-Begleitseminars über das Thema der Arbeit referiert werden soll, ist die Teilnahme an den BA-Begleitseminar nur dann gewinnbringend möglich, wenn Sie zeitgleich mit der Abfassung der Arbeit erfolgt.

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