Mit Erasmus+ ins europäische Ausland
Mit ERASMUS+ können Studierende der Universität Bonn ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule in Europa für 1-2 Semester absolvieren.
Informationen für Outgoings
Allgemeine Informationen zum Ablauf der Bewerbung, zur Zeit vor und nach dem Aufenthalt sowie zur Förderung und Förderdauer finden Sie auf den Erasmus-Websites der Uni Bonn.
Dort finden Sie auch Angaben zur zusätzlichen Inklusionsförderung und Unterstützung für arbeitende Studierende sowie zum Zuschuss für "grünes" Reisen.
Aufklapp-Neben einer Übersicht der Partnerhochschulen des Instituts für Philosophie können Sie im Suchportal für Austauschmöglichkeiten nach alternativen Austauschangeboten suchen. Die Sprachanforderungen und Anzahl der zu vergebenden Stipendien der einzelnen Partnerhochschulen können dieser Tabelle entnommen werden.Text
Bevor Sie sich auf einen Erasmus+-Studienplatz bewerben, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Sprechstundentermin mit der Erasmus+-Koordinator*in im Fachbereich Philosophie.
Eine vollständige Bewerbung umfasst:
- Überblick über bisherige Studienleistungen (Transcript of Records)
- Kurzes Anschreiben, das Ihre Motivation für die Auswahl der Gastuniversität nachvollziehbar darstellt
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse der Unterrichts- und/oder Landessprache
- Nennung von mindestens zwei Gasthochschulen
Die Bewerbungsfrist ist der 15. Januar für das folgende Akademische Jahr.
Die Bewerbung für einen Erasmus+-Studienplatz erfolgt über das Online-Portal Mobility-Online der Universität Bonn. Dort reichen Sie auch bis zur Bewerbungsfrist alle geforderten Dokumente und Nachweise ein.
Hier gelangen Sie zum Bewerbungsportal. Lesen Sie zuvor unbedingt die ausführliche Anleitung zur Erstellung Ihrer Bewerbung auf den Erasmus-Seiten des Dezernats Internationales der Universität Bonn.
Es können nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden.
Nach der Zusage für einen ERASMUS-Studienplatz müssen Sie online ein Learning Agreement (OLA) erstellen. Hierzu erkundigen Sie sich beim Institut Ihrer Gastuniversität, welche Seminare und Vorlesungen während Ihres Aufenthalts angeboten werden. Eine allgemeine Anleitung zur Erstellung des OLA finden Sie hier. Für die Erstellung des OLA benutzen Sie bitte die folgenden Buchungscodes (BA-Buchungscodes; MA-Buchungscodes). Orientieren Sie sich dabei an dieser Anleitung des Instituts für Philosophie.
Sollten Ihre im Ausland erbrachten Seminare und Leistungen nicht automatisch anerkannt werden, muss beim zuständigen Prüfungsamt ein entsprechender Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu via E-Mail mit dem Erasmus-Fachkoordinator in Verbindung. Für den Anerkennungsantrag werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Confirmation of Stay
- Transcript of Records der Gastuniversität
- Finale Fassung des Learning Agreements
Studierende im Bachelor- (Kernfach-, 2-Fach-) sowie im Masterstudiengang können den Anerkennungsantrag hier herunterladen. Studierende im Lehramtsstudiengang benutzen bitte dieses Dokument für den Antrag auf Anerkennung sowie zusätzlich diese Leistungsübersicht.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren an der philosophischen Fakultät finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät.
Bei weitergehenden Fragen zu einem ERASMUS+-Studium vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin bei Ihrem Fachkoordinator (erasmus.philosophie@uni-bonn.de) oder wenden Sie sich an den zentralen Kontakt für Outgoings an der Uni Bonn (erasmus-outgoing@uni-bonn.de).
Sollte Erasmus+ nicht das richtige Austauschprogramm für Sie sein, bietet die Uni Bonn für kurze Aufenthalte in und außerhalb Europas eine Förderung über PROMOS an. Informationen dazu erhalten Sie hier: Erasmusförderung für kurze Auslandsaufenthalte: Promos.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Union finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt und geäußerte Ansichtungen in dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser. Sie spiegeln nicht zwingend die Meinung der Europäischen Union/Kommission wider. Die Europäischen Kommission haftet nicht für die darin enthaltenen Angaben.